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Dipl.-Finw. (FH) Wilhelm Krudewig
Gesetzliche Grundlage: §7g Absätze 5 bis 7 EStG.
7.1 Größenmerkmale: Diese Werte dürfen nicht überschritten werden
Die Sonderabschreibung von 40% darf nur genutzt werden, wenn im Vorjahr die Gewinngrenze von 200.000EUR nicht überschritten wurde. Auf die Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung oder Einnahmen-Überschussrechnung) kommt es nicht an.
7.2 Für diese Wirtschaftsgüter darf die Sonderabschreibung beansprucht werden
- Neue und bewegliche Wirtschaftsgüter.
- Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
- die vermietet oder ausschließlich oder fast ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden.
- Die private Nutzung darf nicht mehr als 10% betragen.
7.3 Begünstigungszeitraum: 5 Jahre
Die Sonderabschreibung von 40% kann im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 4 Jahren beansprucht werden. Freie Wahl: Die Sonderabschreibung von 40% kann nach Belieben auf 5 Jahre verteilt werden.
- Es können 40% sofort im 1. Jahr geltend gemacht werden.
- Es können 40% gleichmäßig mit je 8% auf 5 Jahre verteilt werden.
- Es können 40% beliebig verteilt, z.B. im 1. und 2. Jahr 0%, im 3. Jahr 20% und im 4. und 5. Jahr jeweils 10%.
- Denkbar ist auch jede andere Verteilung der 40%.
Praxis-Tipp
Wahl im 5-Jahres-Zeitraum
Ist die 10%-Grenze im Anschaffungsjahr und im Folgejahr nicht überschritten worden, dann steht dem Unternehmer die Sonderabschreibung automatisch für den gesamten 5-Jahres-Zeitraum zur Verfügung. Die höchste Steuerermäßigung erreicht der Unternehmer, wenn er die Sonderabschreibung in einem Jahr geltend macht, in dem sein Gewinn besonders hoch ist.
Der Begünstigungszeitraum beträgt immer 5 Jahre, auch wenn die Sonderabschreibung bereits im 1. Jahr in voller Höhe ausgeschöpft worden ist. Vorteil: Der Unternehmer nimmt die lineare Abschreibung unverändert während des gesamten 5-jährigen Begünstigungszeitraums in Anspruch. Erst danach erfolgt eine Neuberechnung für den Zeitraum der Restnutzungsdauer.
Praxis-Beispiel
Sonderabschreibung und lineare Abschreibung: Überblick über die gesamte Nutzungsdauer
Ein Unternehmer hat im Januar 2024 einen neuen Firmenwagen erworben. Die Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 30.000EUR und die private Nutzung beträgt in den Jahren 2024 und 2025 jeweils nicht mehr als 10%, sodass er die Sonderabschreibung geltend machen kann. Es ergibt sich dann folgendes Bild:
Anschaffung im Januar 2024 lineare Abschreibung in 2024 Sonderabschreibung | 30.000EUR 5.000EUR 12.000EUR |
Wert am 31.12.2024 Abschreibung in 2025 | 13.000EUR 5.000EUR |
Wert am 31.12.2025 Abschreibung in 2026 | 8.000EUR 5.000EUR |
Wert am 31.12.202 6Abschreibung in 2027 | 3.000EUR 2.999EUR |
Wert am 31.12.2028 Abschreibung in 2029 | 1EUR 0EUR |
Wert am 31.12.2030 (Restwert) | 1EUR |
Der Begünstigungszeitraum beträgt 5 Jahre. Die vollen 40% könnten also auch noch im 5. Jahr geltend gemacht werden.
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4.221
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4.001
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3.342
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